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Britische Lebensversicherungen
Standard Life |
Deutsche Lebensversicherungen |
| Vergleich
Lebensversicherungen: Kapitalanlage |
| Investmentpolitik/ Anlagetradition/-erfahrung |
Stärkeres Aktieninvestment mit
langfristig höheren Renditechancen. Traditionell ausgeprägte
Aktienkultur und umfassendes Investment-Know-how dank britischer
Mutter mit eigenem Investmenthaus. Freier in der Wahl der
Kapitalanlage. |
Das Investment erfolgt seit jeher
zu einem großen Teil in festverzinslichen Wertpapieren und
Immobilien. Erst seit Mitte der 90er Jahre verstärktes Aktieninvestment.
Beschränkung durch relativ starre Anlagevorschriften. |
Anlagevorschriften
Lebensversicherung |
Anlage der Kundengelder unter
britischer Finanzaufsicht. Qualitative Steuerung der Kapitalanlage
in Abhängigkeit von der Höhe der Verpflichtungen aus Garantien
und laufenden Überschüssen und der Höhe des freien Vermögens
eines jeden einzelnen Lebensversicherers. Unternehmensindividuelle
Festlegung des Verhältnisses von Aktien und Renten; theoretisch
kann der Aktienanteil bis zu 100% betragen. |
Anlage der Kundengelder unter
deutscher Finanzaufsicht. Neben qualitativen Kriterien, überwiegend
quantitative Anlagegrenzen, wie z. B. Höchstanlagegrenzen für
einzelne Anlageformen, die für alle Lebensversicherer gleichermaßen
gelten (Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens
von Versicherungsunternehmen). Das Aktieninvestment ist auf
35% des gebundenen Vermögens begrenzt; selbst in Boomphasen
lag der Branchendurchschnitt unter 30%. |
Vergleich Anlagerisiko
Lebensversicherungen |
Reduzierung kurzfristiger Wertschwankungen
der Kapitalanlage durch den Einsatz eines speziellen Glättungsverfahrens
(Smoothing). |
Reduzierung von kurzfristigen
Wertschwankungen der Kapitalanlage durch die Rückstellung für
Beitragsrückerstattung (RfB) und stille Reserven möglich. |
| Vergleich
Lebensversicherungen: Überschussbeteiligung |
| Grundsätze |
Beteiligung über laufende Bonusverzinsung
und Schlussbonus. Die Volatilität der Erträge wird mittels
eines speziellen Glättungsverfahrens (Smoothing) reduziert. |
Ein Teil der für die Überschussbeteiligung
bestimmten Beträge kommt in die RfB und wird den Versicherungsnehmern
zu einem späteren Zeitpunkt gutgeschrieben. Die Höhe der RfB
ist durch Steuervorschriften beschränkt. Die restliche Überschussbeteiligung
wird dem Kunden direkt gutgeschrieben. Beteiligung über laufende
Überschüsse und Schlussüberschuss. |
| Laufende Überschussbeteiligung |
Laufende Bonusverzinsung. Wird
mindestens einmal pro Jahr deklariert. Wird vom Vorstand
in Abhängigkeit von der Ertragslage der Gesellschaft festgelegt.
Zugewiesene Boni sind nach Abzug etwaiger Kosten für Risikoschutz
bei Ablauf grundsätzlich garantiert. Höhe wird so festgelegt,
dass genügend Investmentfreiheit besteht. Festlegung der
Höhe nach dem Prinzip "Treating Customers Fairly" (faire Behandlung
der Kunden). |
Laufende Überschussbeteiligung.
Wird jährlich für ein Jahr im Voraus deklariert, unterjährige
Änderungen werden nicht immer ausgeschlossen. Wird vom Vorstand
in Abhängigkeit von der Ertragslage der Gesellschaft festgelegt.
Ist ab dem Zeitpunkt der Gutschrift in Abhängigkeit von der
Gewinnverwendung garantiert. Hohe laufende Überschussbeteiligung
begründet weitere Verpflichtungen, die die Investmentfreiheit
und damit die Renditechancen mindern. |
| Schlussbonus |
Abschließende Beteiligung an den
Überschüssen, deren Höhe nicht garantiert ist. Gemäß Produktkonzept
ist die Überschussbeteiligung so ausgerichtet, dass der Schlussbonus
einen hohen Anteil an der Gesamtleistung haben soll. |
Abschließende Beteiligung an den
Überschüssen, deren Höhe meist nicht garantiert ist. Der
Schlussüberschuss hat traditionell einen niedrigen Anteil an
der Gesamtleistung. |
| Vergleich
Lebensversicherungen: Garantien |
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Den langfristig höheren Renditechancen
angepasste Garantien. Garantierte Erlebensfallleistung statt
garantierter Rechnungszins. Verzicht auf garantierte Rückkaufswerte
bei Kündigung für noch mehr Investmentfreiheit bei der aktuellen
Produktgeneration. |
Höhere Garantien, die zu Lasten
der Renditechancen gehen (Garantien kosten Geld). Für die
gesamte Laufzeit garantierter Rechnungszins (aktuell: max.
2,25%). Überwiegend garantierte Rückkaufswerte bei Kündigung. |
| Vergleich
Lebensversicherungen: Kosten |
| Stornokosten |
Kein Stornokostenabzug bei Kündigung. |
In der Regel Stornokosten bei
Kündigung. |
| Abschluss- und Verwaltungskosten |
Keine Zillmerung der Abschlusskosten.
Abschluss- und Verwaltungskosten werden aus den Beiträgen
über die ersten ca. 15% der Beitragszahlungsdauer in Höhe von
ca. 58% und während der Restlaufzeit in Höhe von 2% der Beiträge
entnommen (gültig für die aktuelle Generation überschussberechtigter
Produkte, Stand: Mai 2005). Ab der ersten Beitragszahlung
werden bereits ca. 42% der Beiträge zum Aufbau des Deckungskapitals
eingesetzt (bei Verträgen ohne Risiko). Der Kapitalaufbau
beginnt sofort. |
Im Allgemeinen Zillmerung der
Abschlusskosten. Die ersten Beiträge werden mit Ausnahme
etwaiger Risiko- und Verwaltungskosten komplett zur Tilgung
von Abschlusskosten verwendet. Die Verwaltungskosten werden
üblicherweise über die gesamte Laufzeit verteilt. Der Kapitalaufbau
beginnt erst, wenn die Abschlusskosten getilgt sind. Der
Kapitalaufbau tritt verspätet ein. |
| Vergleich
Lebensversicherungen: Bewertungsvorschriften für
die Handelsbilanz |
| Bewertungsvorschriften |
UK-GAAP (General Accepted Accounting
Principles). Aktiva werden grundsätzlich zu Marktwerten angesetzt.
Bildung stiller Reserven ist in UK-GAAP nicht vorgesehen.
Wertzuwächse werden direkt bilanziell wirksam. |
HGB-Bilanzierung. Aktiva werden
max. zu ihrem Anschaffungswert oder zum niedrigeren beizulegenden
Stichtagswert angesetzt (gemildertes Niederstwertprinzip).
Bildung stiller Reserven bei Kurs- oder Wertsteigerungen.
Wertzuwächse werden erst bilanziell wirksam, wenn z.B. Aktiva
verkauft werden. |
| Vergleich Lebensversicherungen:
Finanzstärke |
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Wir lassen uns regelmäßig freiwillig
von führenden unabhängigen Ratingagenturen bewerten. Diese
stufen unsere Finanzkraft als gut und sicher ein. In Großbritannien
werden seit vielen Jahren Stresstests durchgeführt. |
Viele Unternehmen lassen sich
regelmäßig freiwillig von unabhängigen Ratingagenturen bewerten.
In Deutschland sind Stresstests erst seit März 2003 vorgeschrieben. |
| Vergleich
Lebensversicherungen: Verbraucherschutz |
| Recht |
Vertragsabschluss und -besteuerung
nach deutschem Recht. |
Vertragsabschluss und -besteuerung
nach deutschem Recht. |
| Aufsicht |
Britische Regulierungsbehörde
Financial Services Authority (FSA). Zusätzlich: Missstandsaufsicht
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). |
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin). |
| Prophylaktische Schutzmaßnahmen |
Vorschriften der Aufsichtsbehörde
zu Rückstellungsbildung und -bewertung. Regelmäßige Berichterstattung
an die Aufsichtsbehörde. Interne Kontrolle durch Vorstand
und aktuarielle Berater (With Profits Actuary und Actuarial
Function). Zusätzlicher Rechenschaftsbericht nach den Richtlinien
der sog. realistischen Bilanzierung (Realistic Solvency).
Seit vielen Jahren regelmäßige umfangreiche Stresstests. |
Vorschriften der Aufsichtsbehörde
zu Rückstellungsbildung und -bewertung. Regelmäßige Berichterstattung
an die Aufsichtsbehörde. Interne Kontrolle durch Vorstand
und verantwortlichen Aktuar. Regelmäßige Stresstests. |
| Insolvenzschutz |
Ausgleichsplan der FSA: Financial
Services Compensation Scheme (FSCS). Zahlt eine Entschädigungsleistung,
wenn im Liquidationsfall keinerlei finanzielle Mittel mehr
zur Verfügung stehen. Standard Life Kunden in Deutschland,
die ihren Abschluss vor dem 1. Dezember 2001 getätigt haben,
haben im Insolvenzfall Anspruch auf Entschädigungsleistung
aus dem FSCS. Seit 1. Dezember 2001 ist der Geltungsbereich
des FSCS ausschließlich auf britische Kunden beschränkt.
EU-Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen
(2001/17/EC, Artikel 16) verlangt, dass die Forderungen aller
Kunden losgelöst von ihrem Herkunftsland gleich behandelt werden.
Diese Richtlinie wurde in Großbritannien bislang nicht umgesetzt;
die EU-Kommission hat in einem Vertragsverletzungsverfahren
entschieden, dass Großbritannien damit gegen seine Verpflichtungen
aus der EU-Richtlinie verstößt. Standard Life prüft verschiedene
mögliche Lösungen auf ihre Umsetzbarkeit, um künftig einen
konkreten Insolvenzschutz für alle Kunden des Unternehmens
bieten zu können. Versicherungsnehmer sind vorrangige Gläubiger. |
Lebensversicherungsunternehmen
zahlen nach der VAG-Novelle vom 21. Dezember 2004 fortan in
einen Sicherungsfonds ein, der der Aufsicht der BaFin unterliegt.
BaFin kann Übertragung von Verträgen eines vor der Insolvenz
stehenden Lebensversicherers auf den Sicherungsfonds anordnen.
Sicherungsfonds deckt mindestens 95% der Verpflichtungen
aus den übertragenen Verträgen. Sicherungsfonds ist verpflichtend
für Lebensversicherer, die durch die BaFin reguliert werden.
Versicherungsnehmer sind vorrangige Gläubiger. |
| Vertrieb |
Ausschließlich über unabhängige
Qualitätsvermittler. Unternehmensunabhängige Beratung. |
Die Unternehmen nutzen verschiedenste
Vertriebswege. In Deutschland läuft ca. 1/4 des Lebensversicherungsgeschäfts
über Makler, dominanter Vertriebsweg ist die Ausschließlichkeitsorganisation. |