Die
meisten britischen Versicherer haben bereits auf die neue
steuerliche Situation in Deutschland seit 01.01.2005 reagiert
und Produkte herausgebracht, die für die Rürup
Rente qualifiziert sind.
Somit können
die Vorteile einer Rürup Rente mit den hohen Renditen*
englischer Altersvorsorgeversicherungen kombiniert werden.
Die Rürup Rente
wird als so genannte Leibrente wie die gesetzliche Rente monatlich
lebenslang ausgezahlt, d.h. sie ist nicht kapitalisierbar, sie
kann nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Der Gesetzgeber
wollte sicherstellen, dass die angesparten Gelder tatsächlich
zur Altersvorsorge verwendet werden, daher sind Rürup Produkte
nicht vererbbar. Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist die gesamte
angesparte Summe verloren, denn sie wird nur an den Versicherten
selbst ausgezahlt. Zusätzlich kann eine Hinterbliebenenversorgung
abgeschlossen werden, diese gilt jedoch nur für den Ehepartner
der versicherten Person. Um
einen Anreiz für diese Form der Altersvorsorge zu schaffen,
können die Beiträge zur Rürup Rente als Sonderausgaben steuerlich
geltend gemacht werden. Ab dem Jahre 2005 können 60 % der
Aufwendungen (Höchstbetrag 12.000 Euro bei Alleinstehenden
und 24.000 Euro bei Ehepaaren) geltend gemacht werden. Bis zum
Jahr 2025 steigt der Prozentsatz, der geltend gemacht werden
kann, jährlich um 2 Punkte, so dass dann 100% der Aufwendungen
bis zur Obergrenze von 20.000 bzw. 40.000 Euro steuerlich geltend
gemacht werden können. Die Auszahlungen aus der Rürup Rente
müssen wie die gesetzliche Rente versteuert werden. Das
angesparte Vermögen einer Rürup Rente gilt nach dem zweiten
Sozialgesetzbuch nicht als "verwertbares" Vermögen, weil es nicht
vor dem Ruhestand ausgezahlt werden darf. Das Geld ist somit
Harz 4 sicher und kann auch nicht gepfändet werden. Das bedeutet
auch dass die laufenden Beiträge und das angesammelte Kapital
nicht zum neuen Arbeitslosengeld II angerechnet werden.'
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Rürup Rente anfordern!
Wir beraten Sie auch gerne, ob eine Rürup Rente oder eine
private Altersvorsorge gemäß Halbeinkünfteverfahren
für Ihre individuelle Situation sinnvoller ist.
News zur Rürup-Rente
Jetzt ist es amtlich, am Freitag, den 24.11.2006 hat der Bundesrat das Jahresteuergesetz 2007 verabschiedet. Das Gesetz kann damit in Kürze (nach Verkündung im Bundesgesetzblatt) in Kraft treten.
Änderungen gegenüber der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung hat es nicht mehr gegeben. Wesentliche Änderung ist, dass sich die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu einer Basisrente rückwirkend für das Beitragsjahr 2006 verbessert. Durch die vorgenommene Anpassung bei der sog. Günstigerprüfung ist jetzt sichergestellt, dass sich die Beiträge stets ab dem ersten Euro - im Rahmen des jeweils maßgeblichen Prozentsatzes (2006: 62%, 2007: 64%, 2008: 66%, etc.) - steuermindernd als Sonderausgaben auswirken.
Voraussetzung ist aber auch, dass die Höchstbeträge von maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete noch nicht durch Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen ausgeschöpft wurden. Vor allem Selbständige, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk angehören, können durch die Neuregelung von der Basisrente profitieren!
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