Rürup-Rente & Altersvorsorgeversicherungen

 

Die meisten britischen Versicherer haben bereits auf die neue steuerliche Situation in Deutschland seit 01.01.2005 reagiert und Produkte herausgebracht, die für die Rürup Rente qualifiziert sind.

Somit können die Vorteile einer Rürup Rente mit den hohen Renditen* englischer Altersvorsorgeversicherungen kombiniert werden.

Die Rürup Rente wird als so genannte Leibrente wie die gesetzliche Rente monatlich lebenslang ausgezahlt, d.h. sie ist nicht kapitalisierbar, sie kann nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Der Gesetzgeber wollte sicherstellen, dass die angesparten Gelder tatsächlich zur Altersvorsorge verwendet werden, daher sind Rürup Produkte nicht vererbbar. Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist die gesamte angesparte Summe verloren, denn sie wird nur an den Versicherten selbst ausgezahlt. Zusätzlich kann eine Hinterbliebenenversorgung abgeschlossen werden, diese gilt jedoch nur für den Ehepartner der versicherten Person. Um einen Anreiz für diese Form der Altersvorsorge zu schaffen, können die Beiträge zur Rürup Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Ab dem Jahre 2005 können 60 % der Aufwendungen (Höchstbetrag 12.000 Euro bei Alleinstehenden und 24.000 Euro bei Ehepaaren) geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2025 steigt der Prozentsatz, der geltend gemacht werden kann, jährlich um 2 Punkte, so dass dann 100% der Aufwendungen bis zur Obergrenze von 20.000 bzw. 40.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Die Auszahlungen aus der Rürup Rente müssen wie die gesetzliche Rente versteuert werden. Das angesparte Vermögen einer Rürup Rente gilt nach dem zweiten Sozialgesetzbuch nicht als "verwertbares" Vermögen, weil es nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt werden darf. Das Geld ist somit Harz 4 sicher und kann auch nicht gepfändet werden. Das bedeutet auch dass die laufenden Beiträge und das angesammelte Kapital nicht zum neuen Arbeitslosengeld II angerechnet werden.'

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Wir beraten Sie auch gerne, ob eine Rürup Rente oder eine private Altersvorsorge gemäß Halbeinkünfteverfahren für Ihre individuelle Situation sinnvoller ist.

News zur Rürup-Rente

Jetzt ist es amtlich, am Freitag, den 24.11.2006 hat der Bundesrat das Jahresteuergesetz 2007 verabschiedet. Das Gesetz kann damit in Kürze (nach Verkündung im Bundesgesetzblatt) in Kraft treten.

Änderungen gegenüber der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung hat es nicht mehr gegeben. Wesentliche Änderung ist, dass sich die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu einer Basisrente rückwirkend für das Beitragsjahr 2006 verbessert. Durch die vorgenommene Anpassung bei der sog. Günstigerprüfung ist jetzt sichergestellt, dass sich die Beiträge stets ab dem ersten Euro - im Rahmen des jeweils maßgeblichen Prozentsatzes (2006: 62%, 2007: 64%, 2008: 66%, etc.) - steuermindernd als Sonderausgaben auswirken.

Voraussetzung ist aber auch, dass die Höchstbeträge von maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete noch nicht durch Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen ausgeschöpft wurden. Vor allem Selbständige, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk angehören, können durch die Neuregelung von der Basisrente profitieren!

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